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Arbeitszeitgesetz bei Schichtarbeit

Ruhezeiten, Pausen und Dokumentationspflichten im Überblick

Arbeitszeitgesetz (ArbZG) bei Schichtarbeit: Was Arbeitgeber wissen müssen

Das Arbeitszeitgesetz (ArbZG) regelt in Deutschland die zulässigen Arbeitszeiten und schützt Arbeitnehmer vor Überlastung. Für Schichtbetriebe in Gastronomie, Einzelhandel und Dienstleistung gelten besondere Regelungen.

Wichtiger Hinweis

Dieser Artikel dient der allgemeinen Information und ersetzt keine Rechtsberatung. Bei konkreten Fragen wenden Sie sich an einen Fachanwalt für Arbeitsrecht.

1. Maximale Arbeitszeit

§ 3 ArbZG – Arbeitszeit der Arbeitnehmer

Die werktägliche Arbeitszeit darf 8 Stunden nicht überschreiten. Sie kann auf bis zu 10 Stunden verlängert werden, wenn innerhalb von 6 Monaten oder 24 Wochen ein Durchschnitt von 8 Stunden eingehalten wird.

Regelung Grenzwert
Maximale tägliche Arbeitszeit 10 Stunden
Durchschnittliche tägliche Arbeitszeit 8 Stunden (über 6 Monate)
Maximale wöchentliche Arbeitszeit 48 Stunden (Durchschnitt)

2. Ruhezeiten zwischen Schichten

§ 5 ArbZG – Ruhezeit

Nach Beendigung der täglichen Arbeitszeit müssen Arbeitnehmer eine ununterbrochene Ruhezeit von mindestens 11 Stunden haben.

Ausnahmen für bestimmte Branchen (§ 5 Abs. 2 ArbZG):

Die Verkürzung muss innerhalb von 4 Wochen durch Verlängerung einer anderen Ruhezeit ausgeglichen werden.

Praxis-Beispiel: Späte Schicht + Frühe Schicht

Mitarbeiter arbeitet bis 23:00 Uhr. Die nächste Schicht darf frühestens um 10:00 Uhr beginnen (11h Ruhezeit). In der Gastronomie: frühestens 9:00 Uhr (10h Ruhezeit mit Ausgleich).

3. Pausenregelungen

§ 4 ArbZG – Ruhepausen

Die Arbeit ist durch Ruhepausen zu unterbrechen:

  • 6-9 Stunden Arbeitszeit: mindestens 30 Minuten Pause
  • Mehr als 9 Stunden: mindestens 45 Minuten Pause

Pausen können in Abschnitte von mindestens 15 Minuten aufgeteilt werden.

Arbeitszeit Mindestpause Aufteilung möglich
Bis 6 Stunden Keine Pflicht -
6-9 Stunden 30 Minuten 2 x 15 Min.
Über 9 Stunden 45 Minuten 3 x 15 Min.

4. Nacht- und Schichtarbeit

§ 6 ArbZG – Nacht- und Schichtarbeit

Nachtzeit ist die Zeit von 23:00 bis 6:00 Uhr. Nachtarbeitnehmer haben Anspruch auf:

  • Angemessene Zahl freier Tage oder Zuschlag
  • Regelmäßige arbeitsmedizinische Untersuchung
  • Bevorzugte Versetzung auf Tagarbeitsplatz bei gesundheitlichen Problemen

5. Dokumentationspflicht

§ 16 Abs. 2 ArbZG – Aushang und Arbeitszeitnachweise

Der Arbeitgeber ist verpflichtet, die über 8 Stunden hinausgehende Arbeitszeit aufzuzeichnen. Diese Aufzeichnungen sind mindestens 2 Jahre aufzubewahren.

EuGH-Urteil zur Zeiterfassung (2019)

Der Europäische Gerichtshof hat entschieden, dass Arbeitgeber ein objektives, verlässliches und zugängliches System zur Erfassung der täglichen Arbeitszeit einrichten müssen. Die deutsche Umsetzung wird erwartet.

6. Checkliste für Schichtplaner

Vor jeder Schichtplanung prüfen:

  • Mindestens 11 Stunden Ruhezeit zwischen Schichten (10h in Gastro)?
  • Maximal 10 Stunden Arbeitszeit pro Tag?
  • Durchschnitt von 8h/Tag über 6 Monate eingehalten?
  • Pausen korrekt eingeplant (30 Min. ab 6h, 45 Min. ab 9h)?
  • Nachtarbeit dokumentiert und Zuschläge/Ausgleich vorgesehen?
  • Arbeitszeiten werden aufgezeichnet?

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Weiterführende Informationen

Stand: Januar 2025. Angaben ohne Gewähr.